Was ein Betreuungsdienst übernimmt – und was nicht
Viele Familien suchen nach einem „Pflegedienst“ – und brauchen eigentlich Hilfe im Alltag: jemanden, der Zeit mitbringt, begleitet, einkauft oder den Haushalt übernimmt. Genau das machen wir von Schuberts Familienservice – als Betreuungsdienst in Hürth, Brühl und Frechen. Körperpflege und medizinische Versorgung übernehmen wir nicht. Hier erfährst Du in einfachen Worten, worin der Unterschied liegt, wer die Kosten trägt und wer Dir hilft, wenn Pflege nötig ist.
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt:
Wir als Betreuungsdienst übernehmen:
Kurz gesagt: Der Pflegedienst übernimmt Pflege und Medizinisches. Wir übernehmen den Alltag – und entlasten die Menschen, die zu Hause pflegen.
In vielen Fällen die Pflegekasse. Wir sind in NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und rechnen direkt mit Deiner Pflegekasse ab. Dafür gibt es drei Wege:
1. Entlastungsbetrag
Wer zu Hause gepflegt wird, bekommt ab Pflegegrad 1 jeden Monat einen festen Betrag für Entlastung im Alltag. Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort – wir schauen gemeinsam, ob noch Guthaben da ist.
2. Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2. Wenn die Person, die sonst pflegt, Urlaub macht, krank ist oder aus anderen Gründen verhindert ist, springen wir ein – auch stundenweise. Das Geld kommt aus einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
3. Umwandlung der Pflegesachleistung
Ab Pflegegrad 2. Wird das Budget für Pflegesachleistungen nicht ganz von einem Pflegedienst gebraucht, können bis zu 40 % davon für unsere Betreuung genutzt werden. Wichtig: Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt. Ob sich das für Dich lohnt, rechnen wir im Erstgespräch gemeinsam durch.
Die drei Wege lassen sich kombinieren.
Stand September 2026: Eine Pflegereform ist geplant, aber noch nicht beschlossen – im Erstgespräch sagen wir Dir, was aktuell für Dich gilt.
Braucht jemand Hilfe beim Waschen, Anziehen oder mit Medikamenten, ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Wir arbeiten mit Partner-Pflegediensten zusammen und stellen den Kontakt für Dich her.
Beides lässt sich gut kombinieren: Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, wir den Alltag. Wichtig bei der Umwandlung: Der Pflegedienst rechnet zuerst ab – für uns bleibt, was vom Budget übrig ist.
Du weißt noch nicht, was genau Du brauchst? Unser Geschäftsführer Volker Schubert ist zertifizierter Pflegeberater und Sozialarbeiter. Mehr zur Pflegeberatung
Für die Abrechnung mit der Pflegekasse ja: Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1, Verhinderungspflege und Umwandlung ab Pflegegrad 2. Du hast noch keinen Pflegegrad? Dann gibt es drei Wege: Du bezahlst die Stunden selbst. Oder die Krankenkasse übernimmt vorübergehend eine Haushaltshilfe – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation, wenn niemand im Haushalt einspringen kann. Und wir helfen Dir beim Antrag auf einen Pflegegrad.
Solange die Stunden in Deine Ansprüche passen, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab und Du zahlst nichts dazu. Wie viele Stunden das bei Dir sind, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam aus.
Nein. Körperpflege und medizinische Versorgung gehören in die Hände eines Pflegedienstes. Wir vermitteln Dich an unsere Partner-Pflegedienste und übernehmen den Alltag drumherum.
Wir melden uns bei Dir. Danach kommen wir zum kostenlosen Erstgespräch zu Dir nach Hause.
Unsere Betreuung gibt es in Hürth, Brühl und Frechen. Zur Pflegeberatung kommen wir in den gesamten Rhein-Erft-Kreis.
So einfach geht’s: Du meldest Dich. Wir kommen zu Dir nach Hause, klären Deinen Bedarf und die Abrechnung mit Pflege- oder Krankenkasse. Danach bekommst Du eine feste Betreuungskraft zu festen Zeiten.
Hinter uns steht Volker Schubert, zertifizierter Pflegeberater und Sozialarbeiter. Bei Google bewerten uns Familien mit 5,0 Sternen.
„Endlich ist jemand auf unserer Seite.“
– eine typische Rückmeldung unserer Familien
Anrufen: 02233-2099915 WhatsApp: 01577-3656161 E-Mail schreiben
Lieber per Formular? Zum Kontaktformular
Betreuung in Hürth, Brühl und Frechen (Pflegeberatung im gesamten Rhein-Erft-Kreis)
Erreichbar: Mo–Do 9–15 Uhr · Fr–So geschlossen
Schuberts Familienservice · Theresienhöhe 23 · 50354 Hürth
Rechtsgrundlagen (Stand September 2026): Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlung § 45a SGB XI · Entlastungsbetrag § 45b SGB XI · Verhinderungspflege §§ 39, 42a SGB XI · Pflegesachleistung § 36 SGB XI · Häusliche Krankenpflege § 37 SGB V · Haushaltshilfe § 38 SGB V
Seit 2019 dürfen Betreuungsdienste Unterstützungsleistungen und Betreuung für kognitiv oder körperlich beeinträchtigte Personen mit Pflegegrad anbieten. Eine gute Sache, der wir uns als Schuberts Familienservice annehmen. Unsere Motivation: Wir möchten Sie und Ihre Angehörigen größtmöglich entlasten und Ihnen Lebensqualität schenken. Dafür leisten wir Betreuungsstunden, begleiten Sie im Alltag und kümmern uns um den Haushalt und sonstige individuelle Wünsche von Menschen mit Pflegegrad. Unsere Leistungen rechnen wir in aller Regel direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen ab – hierzu sind wir landesrechtlich zertifiziert. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch eine über das Pflegegeld oder Entlastungsbetrag hinausgehende Betreuungsleistungen an.